In der Bachelor-Arbeit im 7. Semester bearbeiten die Studierenden anhand eines frei wählbaren Themas ein Gestaltungsprojekt, in dem sie ihre erlernten Kenntnisse in Recherche, Konzept und Entwurf praktisch anwenden.
Der Strafvollzug in Deutschland ist, wie viele soziale Gefüge, von Interessenskonflikten geprägt.
Die Interessengruppen sind die Justiz, die Inhaftierten sowie die Gesellschaft. Sie vertreten jeweils Interessen, die sich oft widersprechen. So kommt es grundlegend zu Konflikten zwischen Inhaftierten und Justiz, zwischen dem Ziel der Resozialisierung und der Sicherung der Gesellschaft vor Straftätern. In Baden-Württemberg ist der Strafvollzug vom Ministerium für Justiz und Migration durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Über diese Gesetze hinaus gibt es Vollzugsziele und Leitbilder, nach denen der Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten gestaltet werden soll. Die Zelle, beziehungsweise der Haftraum ist ein intimer Rückzugsort und für Inhaftierte der zentrale Knotenpunkt des Strafvollzugs. Das Interieur dieser Räume muss vielen Gesetzen, Normen und Standards entsprechen, sollte aber auch nutzerorientiert, ergonomisch und wohnlich gestaltet werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der JVA Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Anstaltsleitung Frau von Schneider, wurde das Interieur von Hafträumen neu überdacht und realitätsnah gestaltet. Die bisherigen Einrichtungsobjekte bieten vor allem bezüglich der Individualisierbarkeit, Wohnlichkeit und der Ästhetik generell viele Potentiale. Entstanden ist ein variables Einrichtungskonzept, das allen Sicherheits- und Gesetzes-Anforderungen entspricht und trotzdem ausgewogen die Interessen der Inhaftierten mit einbezieht.
Die Projektdokumentation wird dem Kriminologischen Dienst Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.